Ziel des Geschäftsbetriebes ist die Kurzzeitvermietung von Mietobjekten. Die Tätigkeit ist nicht auf
Messen in Hannover begrenzt. Durch die Vermittlung werden Vermieter und Mieter in die Lage versetzt, einen
Mietvertrag zu schliessen. Nach erfolgreicher Vermittlung erhält der Vermittler dafür eine Provision von dem
Vermieter. Näheres regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geltung
Diese AGB’s gelten für alle vermittelten Leistungen des Vermittlers.
Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige
Geschäftsbedingungen von Leistungsgeber oder Leistungsnehmer werden nicht anerkannt.
Zur Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten wird der Vermittler
auf der Basis eines mit dem Leistungsgeber geschlossenen
Vermittlungsauftrages und für Rechnung des jeweiligen Leistunggebers
tätig. Eine Prüfung auf die Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner
kann nach diesen Bestimmungen von keiner Seite gefordert werden.
Übernachtungsmöglichkeiten werden sowohl in privaten wie auch in
gewerblich geführten Häusern (Hotels, Pensionen) vermittelt.
Vertrag
Mit seiner Buchung bietet der Leistungsnehmer dem Leistungsgeber den
Abschluss eines Mietvertra-ges mit dem Ziel der Übernachtung während des
im Vertrag definierten Zeitraumes an. Die Buchung kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet)
vorgenommen werden. Die Erklärung des Leistungsnehmers kann sich an den
Vermittler oder an den Leistungsgeber direkt richten; die Ansprüche des
Vermittlers auf die mit dem Leistungsgeber vereinbarte Provision bleiben
davon unberührt.
Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Leistungsnehmer einer
schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermittlers nicht unverzüglich unter
Nutzung der verfügbaren technischen Möglichkeiten schriftlich widerspricht.
Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich
auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Enthält die Buchungsbestätigung unzumutbare
Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Leistungsnehmer berechtigt,
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung schriftlich eine
ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die
Buchung verbindlich.
Der Vermittler kann das Zustandekommen des Vertrages von einer
Anzahlung des Leistungnehmers abhängig machen; dabei ist es unerheblich,
ob diese Anzahlung vom Leistunggeber gefordert wird.
Hat ein Dritter für einen Leistungsnehmer bestellt, dann haftet er
gegenüber dem Leistungsgeber gesamtschuldnerisch.
Bezahlung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der
Buchungsbestätigung.
Mit Abschluss des Vertrages zwischen Leistungnehmer und Vermittler kann
eine angemessene Anzahlung gefordert werden. Die Anzahlung kann ebenso als
Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages gefordert werden.
Die Bezahlung der Anzahlung kann durch Überweisung, per Scheck oder
Kreditkartenzahlung erfolgen. Die Geldtransferkosten trägt der Auftraggeber
des Transfers.
Der (Rest-)Betrag entsprechend der Buchungsbestätigung wird vom Leistungnehmer
direkt an den Leistunggeber gezahlt, es sei denn, dass zwischen den Vertragsparteien
anderes vereinbart wurde. Generell gilt, dass die Bezahlung im voraus zu erfolgen hat.
Andere Vereinbarungen können zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer getroffen
werden.
Wird dem Leistungsnehmer über die geschuldete Summe eine Rechnung vom Vermittler
erstellt, so ist die Rechnung binnen 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Stornierungsregeln
Wird die Leistungserfüllung durch das Handeln und/oder durch Erklärung des
Leistungsnehmers unmöglich gemacht, so begründet dies einen Ersatzanspruch des
Leistungsgebers. Der Anspruch beträgt bei Stornierung
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bis 3 Monate vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
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10% der Brutto-Vertragssumme |
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bis 2 Monate vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
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20% der Brutto-Vertragssumme |
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bis 1 Monate vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung
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40% der Brutto-Vertragssumme |
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in den letzten 4 Wochen vor Leistungserfüllung
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80% der Brutto-Vertragssumme |
Der Anspruch des Vermittlers beträgt 15% auf die jeweils gezahlte Summe.
Wird die Leistungserfüllung durch das Handeln und/oder durch Erklärung des
Leistungsgebers unmöglich gemacht, so begründet dies einen Ersatzanspruch des
Vermittlers gegenüber dem Leistungsgeber in Höhe der Vermittlungsprovision, die
bei vertragskonformen Verhalten des Leistungsgebers durch den Leistungsnehmer
gezahlt worden wäre. Ersatzansprüche des im Rahmen der Vermittlung definierten
Leistungsnehmers gegenüber dem definierten Leistungsgeber bleiben unberührt.
Ersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen, sofern sie sich nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit begründen.
Leistungserfüllung
Der Vermittler wird im Auftrag des Leistunggebers tätig. Zwischen
Vermittler und Leistunggeber wurden Absprachen getroffen, die die Leistung
beschreiben. Im Regelfall sind dies die Art und Lage des Mietobjektes, die
Ausstattung des Mietobjektes, Frühstücksausstattung, Reinigung der
Räume und der Bettwäsche sowie die Mietkosten des Objektes und die
Provision des Vermittlers.
Kommt der Leistungsgeber mit der Erfüllung seiner zugesagten Leistung
in Verzug, so ist der Leistungsnehmer verpflichtet, diesen Mangel
unverzüglich direkt gegenüber dem Leistungsgeber zu rügen. Bleibt die
Rüge erfolglos, soll der Leistungsnehmer die Mängel schriftlich dem
Vermittler bekanntgeben. Ansprüche aufgrund der Mängelrüge bestehen
gegenüber dem Vermittler nicht. Schadenersatzansprüche des
Leistungnehmers bestehen ausschliesslich gegenüber dem Leistungsgeber und
nicht gegenüber dem Vermittler und sind spätestens 6 Monate nach dem
Ende der vereinbarten Leistung verfallen.
Entfällt die Vertragsgrundlage zwischen Leistungsgeber und Vermittler aus
objektiven Gründen, wie Tod eines Vertragspartners ohne Rechtsnachfolger,
Brand des Mietobjektes oder höhere Gewalt sind zugleich alle auf den
Vertrag basierenden Forderungen der beteiligten Parteien verwirkt. Der
Vermittler ist in diesem Fall berechtigt, dem Leistungsnehmer bis zu drei
alternative Leistungsangebote zu machen. Der Leistungsnehmer ist nicht zur
Annahme eines dieser Angebote verpflichtet.
Haftung
Der Vermittler haftet für nachgewiesene Schäden, die dem Leistungsnehmer
durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Rahmen der Vermittlungstätigkeit
entstanden sind. Die Höhe des Schadenersatzes bleibt auf die Höhe der vereinbarten
einfachen Leistung beschränkt. Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die dem
Leistungsnehmer durch Handlungen oder Unterlassungen des Leistungsgeber, im
Rahmen ihrer vereinbarten Tätigkeit entstehen oder entstanden sind.
Der Vermittler haftet ebenfalls nicht für die Einhaltung gesetzlicher
Auflagen und Verpflichtungen des Leistungsgebers (Brandschutz,
Steuerpflicht etc.).
Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die dem Leistungsgeber durch
den Leistungsnehmer entstehen. Die Durchsetzung etwaiger Forderungen
obliegt dem Leistungsgeber.
Sonstiges